Taxordnung

 

pdf-File: Taxordnung 2012

1. ADMINISTRATION

ZSR:                           R 7017.3                    
Telefon:                      041 455 35 35
Fax:                            041 455 35 36
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Website:                     www.unterfeld.ch

 

2. GELTUNGSBEREICH

Diese Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner des Alters- und Pflegeheim Unterfeld 6037 Root und ist gültig ab 1. Januar  2012. Anpassungen erfolgen auf Beschluss des Stiftungsrates Stiftung Alterssiedlung Root im Rahmen der Budgetgenehmigung.

Die Gemeinde übernimmt die Restfinanzierung der Pflege gemäss Taxordnung und akzeptiert die von der Versicherung per Kostengutsprachegesuch bewilligte Einstufung. Die Gemeinde übernimmt die monatlichen Rechnungen der entsprechenden Taxe für die Restfinanzierung, sofern dies Bewohnerinnen/Bewohner betrifft, welche ihre Schriften vor Einzug oder vor der ersten Einstufung in eine Pflegestufe bereits in der Gemeinde hinterlegt haben.

3.GLIEDERUNG

3.1 Die Gliederung der Taxen erfolgt pro Person und Tag
Die Berechnung erfolgt auf der Basis eines Einzelzimmers mit Dusche/WC und Balkon oder eines Zweibettzimmers mit Dusche/WC.

3.2 Aufenthaltskosten

  • Pensions- und Betreuungstaxen (4.1)
  • Pflegetaxen nach KLV (4.2)
  • Individuelle Verrechnungen (4.3)

4. TAXEN

4.1 Pensions- und Betreuungstaxen

Position

Bezeichnung

Pflegestufen

Preis

Pensions- und Betreuungstaxe

1000

Einbettzimmer

alle

Fr.    137.00

1010

Zweibettzimmer

alle

Fr.    137.00

Allgemein

 

 

 

1100

Reservationsgebühr entspricht der
Pensions- und Betreuungstaxe

alle

Fr.    137.00

1110

Depotleistung bei Eintritt von Langzeitaufenthaltern

alle

Fr. 2‘000.00

1120

Dispositionstaxe bei Langzeitaufenthalt, mindestens 7 Tage nach der definitiven Zimmerräumung entspricht der  Pensions- und Betreuungstaxe

alle

Fr.   137.00

1130

Bei Abwesenheit infolge Spitalaufenhaltes wird die   Reservationstaxe verrechnet

Stufe 3-12

Fr.   158.60

 

 

 

 

 

 

 

 

4.2 Pflegetaxen pro Tag

Position

Bezeichnung

Pflegestufen

Bewohner

Versicherer

Gemeinde

2010

Pflegetaxe KLV

1

Fr.      4.30

Fr.         9.00

Fr.       0.00

2020

Pflegetaxe KLV

2

Fr.    19.60

Fr.       18.00

Fr.       0.00

2030

Pflegetaxe KLV

3

Fr.    21.60

Fr.       27.00

Fr.     13.20

2040

Pflegetaxe KLV

4

Fr.    21.60

Fr.       36.00

Fr.     28.40

2050

Pflegetaxe KLV

5

Fr.    21.60

Fr.       45.00

Fr.     43.70

2060

Pflegetaxe KLV

6

Fr.    21.60

Fr.       54.00

Fr.     58.90

2070

Pflegetaxe KLV

7

Fr.    21.60

Fr.       63.00

Fr.     74.10

2080

Pflegetaxe KLV

8

Fr.    21.60

Fr.       72.00

Fr.     89.40

2090

Pflegetaxe KLV

9

Fr.    21.60

Fr.       81.00

Fr.   104.60

2100

Pflegetaxe KLV

10

Fr.    21.60

Fr.       90.00

Fr.   119.80

2110

Pflegetaxe KLV

11

Fr.    21.60

Fr.       99.00

Fr.   135.10

2120

Pflegetaxe KLV

12

Fr.    21.60

Fr.     108.00

Fr.   150.30

2200

MiGeL nach KVL

1-12

 

Fr.         2.00

 

4.3 Individuelle Verrechnungen

Position

Bezeichnung

Preis

9010

Austrittsleistungen (Zimmerreinigung)

Fr.  350.00

9020

Telefonanschluss (Grundgebühr)

Fr.    20.00

9030

Telefon Gesprächstaxen nach Aufwand

 

9040

Ärztliche Dienstleistungen und Medikamente (direkt durch den Arzt)

 

9050

Transporte mit PW oder Rollstuhlbus gemäss Tarifliste

 

9060

Betreuung und Begleitung durch Pflegende bei Transporten gemäss Tarifliste

 

9070

Einfache Näharbeiten (pro Stunde)

Fr.    42.00

9080

Kosten für Kleiderbeschriftung (Nämeli)

Fr.    31.00

9090

Entsorgung von Mobiliar, Fernseher etc. (pro Stunde)

Fr.    45.00

9100

Chemische Reinigung von Kleidern nach Aufwand

 

9110

Zusätzliche Toilettenartikel gemäss Preisliste

 

9120

Angebot Cafeteria gemäss Preisliste

 

9130

Verpflegung von Gästen gemäss Preisliste

 

9140

Miete von GPS Ortung

 

9150

Aufwändungen bei Todesfall pauschal

Fr.  250.00

9160

Kabelanschlussgebühren für TV pro Monat

Fr.      5.00

9170

Miete für einen Autoabstellplatz pro Monat

Fr.    30.00

5. ANHANG

5.1 Abgrenzungen

Arztkosten, Arzneimittel, Laboranalysen etc. gemäss KLV gehen zu Lasten der Bewohnerin/des Bewohners via Krankenversicherer.

In der Pensions- und Betreuungstaxe sind folgende Leistungen inbegriffen:

  • Unterkunft
  • Licht, Wasser und Heizung
  • Nutzung der Gemeinschaftsräume und der Gartenanlage
  • Verpflegung inklusiv Diäten (ohne Tafelgetränke)
  • Wöchentliche Zimmerreinigung
  • Wäschebesorgungen (ohne Flicken und Chemische-Reinigung)
  • Nicht KVG pflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen sowie verschiedene Aktivitäten und Veranstaltungen welche vom APH Unterfeld angeboten werden
  • Altersturnen
  • Beratung und Unterstützung bei allgemeinen und finanziellen Fragen

In der MiGeL Pauschale (Mittel- und Gegenständeliste) ist das pflegerische Verbrauchsmaterial enthalten.

Mit der Pflegetaxe der Krankenpflege- und Leistungsverordnung KLV wird die KVG pflichtige Pflege und Behandlung entsprechend der Beitragsstufe abgegolten.

Der Abschluss einer persönlichen Haftpflichtversicherung ist für die Bewohnerin/den Bewohner obligatorisch.
             
Das Alters- und Pflegeheim Unterfeld übernimmt keine Haftung für Wert- und Sachgegenstände.

Coiffeur und Pedicure im hauseigenen Salon gemäss Preisliste, gehen zu Lasten der Bewohnerin/des Bewohners.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und rückwirkend. Die Rechnung ist innert 10 Tagen zu begleichen.

Die Kündigungsfrist beträgt für den Langzeitaufenthalt 30 Tage.

Die bei Austritt gültigen Aufenthaltskosten werden um die Pflegetaxen KLV ( Versicherer und Gemeinde) gekürzt und als Dispositionstaxe mindestens 7 Tage nach der definitiven Zimmerräumung weiterverrechnet. Diese Regelung gilt sinngemäss für Spitalaufenthalt und Todesfall.

Bei Ferienabwesenheiten gibt es keine Reduktionen.

Konzessionsgebühren für Radio und Fernsehen. Bei Bezug von Ergänzungsleistungen oder einer Pflegetaxe ab Stufe 7 kann eine Befreiung der Konzessionsgebühren beantragt werden.

5.2 Allgemeine Hinweise

Anlaufstelle für alle Details, Unklarheiten und Verhandlungen ist die Heimleitung des
Alters- und Pflegeheim Unterfeld.

Die Pflegetaxe wird spätestens 21 Tage nach Eintritt festgelegt und bei Veränderungen des Gesundheitszustandes laufend angepasst. Halbjährlich werden die Einstufungen überprüft.

Es liegt in der Verantwortung der Heimleitung oder Leitung Pflege bei notwendigen Massnahmen für die Betreuung und Pflege einen Zimmerwechsel oder Etagenwechsel zu veranlassen.

Die Bewohnerinnen und Bewohner haben grundsätzlich freie Arztwahl sofern sich ihr Hausarzt verpflichtet, sie im APH Unterfeld weiterhin ärztlich zu betreuen und sie jederzeit bei Bedarf zu besuchen.  Aus Sicherheits- und organisatorischen Gründen ist diese Zusammenarbeit für Langzeitaufenthalte notwendig.

Die Heimleitung ist den Bewohnerinnen und Bewohnern oder deren Angehörigen bei der Anmeldung für Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung der AHV, Leistungen der Krankenkasse sowie für weitere Sozialversicherungsleistungen behilflich und vermittelt die nötigen Informationen.

5.3 Weitere Beiträge

Position

Bezeichnung

Periode

Preis

9200

Mittlere Hilflosenentschädigung

Monat

Fr.    580.00

9210

Schwere Hilflosenentschädigung

Monat

Fr.    928.00

 

5.4. Formales

Die Krankenpflege- und Leistungsverordnung KLV zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung liegt vor und tritt per 1. Januar 2011 in Kraft.

Der Kanton regelt die Restfinanzierung der Pflege nach KLV.

Die vorliegende Taxordnung ist Bestandteil des Pensionsvertrages des Alters- und Pflegeheim Unterfeld.

Root, 23. November 2011
Der Stiftungsrat Stiftung Alterssiedlung Root