Pensionsvertrag

 

PENSIONSVERTRAG

zwischen dem ALTERSHEIM UNTERFELD 6037 ROOT und

HERRN / FRAU .........................

  1. Umfang
    Dieser Pensionsvertrag regelt die Einzelheiten zwischen den Vertragspartnern Altersheim Unterfeld Root und Pensionärin / Pensionär beim Eintritt ins Altersheim Unterfeld.

  2. Eintritt
    Eintrittsdatum:
  3. Zimmer-Nr.:

  4. Pensionstaxe
    Die Pensionstaxe richtet sich nach der geltenden Taxordnung und ist zuzüglich aller Zuschläge und Extras nach Rechnungsstellung monatlich auf die Raiffeisenbank Root zu überweisen.

  5. Sicherheitsleistung
    Zur Sicherstellung aller Ansprüche aus dem Pensionsverhältnis, hinterlegt die Pensionärin oder der Pensionär beim Eintritt ins Altersheim Unterfeld ein Depot von Fr. 2'000.--. Bei Beendigung des Pensionsverhältnisses wird das Depot nach ordnungsgemässer Rückgabe des Zimmers, nach Erledigung und Bezahlung sämtlicher, durch die Pensionärin oder den Pensionär verschuldeten Reparaturen oder Renovationen und nach Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen seitens der Pensionärin oder des Pensionärs gegenüber dem Heim, vom Altersheim Unterfeld zurückbezahlt.

  6. Versicherungen
    Das persönliche Mobiliar und die persönlichen Effekten sind von der Pensionärin oder vom Pensionär selber gegen jedes Risiko zu versichern. Persönliche Wertsachen und Geldmittel sind nur dann gegen Diebstahl und Feuer versichert, wenn sie der Heimleitung gegen Quittung zur Verwahrung übergeben werden. Es ist in jedem Fall zu vermeiden, grössere Geldbeträge ins Altersheim mitzubringen. Krankenversicherungen und Privathaftpflichtversicherungen sind von der Pensionärin oder vom Pensionär im Altersheim weiterzuführen.

  7. Kündigungen
    Das Pensionsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern je auf das Monatsende, mit einer vorausgehenden einmonatigen Kündigungsfrist, aufgelöst werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

  8. Veränderungen
    Auf ärztliche Verordnung kann eine Verlegung der Pensionärin oder des Pensionärs in ein Akutspital oder in ein Pflegeheim erfolgen. Bei einer Verlegung in die Pflegeabteilung des Altersheims Unterfeld ändert das Taxverhältnis im Rahmen der Taxordnung sofort. Über einen intern vorzunehmenden Zimmerwechsel entscheidet die Heimleitung. Wechsel innerhalb der verschiedenen Abteilungen des Altersheims Unterfeld bewirken keine Auflösung, sondern lediglich eine Anpassung der Vertrags- und Pensionsverhältnisse.
  9. Bei Todesfall erlischt das Vertragsverhältnis ohne Kündigung. Die bei Austritt gültigen Aufenthaltskosten werden um die Pflegetaxen KLV (Versicherer und Gemeinde) gekürzt und als Dispositionstaxe mindestens 7 Tage nach der definitiven Zimmerräumung weiterverrechnet. Diese Regelung gilt sinngemäss für Spitalaufenthalt und Todesfall.


  10. Auflösung des Vertragsverhältnisses
    Bei Auflösung des Pensionsverhältnisses wird durch das Personal gegen Verrechnung eine gründliche Zimmerreinigung vorgenommen. Sollten im Pensionärenzimmer Abnützungen und Beschädigungen vorliegen, welche über das übliche Mass hinausgehen, werden zu Lasten der Pensionärin oder des Pensionärs die notwendigen Reparatur- und Renovationsarbeiten vorgenommen. Erfolgt ein Zimmerwechsel innerhalb des Altersheims Unterfeld, so besteht für die Pensionärin oder für den Pensionär die gleiche Verpflichtung wie oben erwähnt.

  11. Besondere Vereinbarungen
    Der Zins aus der Depoteinlage wird zu Gunsten der Bewohnerinnen und Bewohner für Ausflüge, Veranstaltungen und Unterhaltungen eingesetzt.
    Das Rauchen ist im gesamten Alters- und Pflegeheim Unterfeld nicht gestattet.

  12. Haftung bei Weggehen einer Bewohnerin / eines Bewohners
    Das Alters- und Pflegeheim Unterfeld ist ein offenes Haus und verfügt über keine geschlossene Abteilung. Die Bewohnerinnen und Bewohner können sich soweit es ihnen möglich ist, jederzeit frei bewegen.
    Das Alters- und Pflegeheim verfügt über ein Sicherheitssystem, kann aber trotzdem keine absolute Sicherheit vor einem Weggehen bieten und lehnt die Haftung ab, wenn sich die anvertraute Bewohnerin / der anvertraute Bewohner unbemerkt vom Alters- und Pflegeheim Unterfeld entfernt.

  13. Schlussbestimmungen
    Die Pensionärin oder der Pensionär, bzw. ihr/sein Bevollmächtigter, bestätigt, Taxordnung und Heimreglement, welche integrierende Bestandteile dieses Pensionsvertrages bilden, erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Die Pensionärin / der Pensionär erklärt sich mit den darin enthaltenen Bestimmungen einverstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

Der Stiftungsrat

1. Januar 2011